Die TRBA 250 ist Teil der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im human- oder zahnmedizinischen sowie pflegerischen und pharmazeutischen Bereich. Sie definiert biologische Arbeitsstoffe als Mikroorganismen mit infektiösen, sensibilisierenden oder toxischen Eigenschaften und legt Schutzmaßnahmen fest, um Mitarbeitende zu schützen, die mit diesen Stoffen in Kontakt kommen. Die Regel beinhaltet u. a. auch Richtlinien zur Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeiterunterweisung.