Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde am 01.01.2001 eingeführt und legt fest, welche Krankheiten in Deutschland meldepflichtig sind. Zusätzlich regelt es die erforderlichen Angaben der meldepflichtigen Personen und deren Übermittlung durch das Gesundheitsamt. Ziel des IfSG ist die Prävention übertragbarer Krankheiten, Früherkennung von Infektionen und Verhinderung ihrer Weiterverbreitung. Das Gesetz enthält zudem Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Behörden und Einrichtungen sowie zu den Verantwortlichkeiten von Trägern und Leitungen.