31. März 2021

Auch bei Finanzierung von Gesundheits-Apps und ePA keine Einigung

Auch bei Finanzierung von Gesundheits-Apps und ePA keine Einigung

Bei den Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zur Erstattung der gestiegenen Hygienekosten in Arztpraxen konnte noch keine Einigung erzielt werden. Wie die KBV im Januar mitteilte, ist der GKV-Spitzenverband nicht bereit, Geld für zusätzliche Hygienemaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt auch die Finanzierung von Gesundheits-Apps und der elektronischen Patientenakte (ePA). „Die durchweg ablehnende Haltung der Krankenkassen ist äußerst befremdlich. Sie schadet der Patientenversorgung“, äußerte sich KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Die Verhandlungen werden nun im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) weitergeführt.

Die KBV fordert bereits seit mehreren Jahren die Bereitstellung von mehr finanziellen Mitteln für die Hygienemaßnahmen in Arztpraxen. Hintergrund ist die Einführung zahlreicher neuer Hygienegesetze und -richtlinien, die mit steigenden Anforderungen, Zeitaufwänden und Ausgaben verbunden sind. Im Jahr 2018 betrugen die Kosten für Hygienemaßnahmen pro Praxis durchschnittlich 24.387 Euro, wie eine Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigt. Zu Mehrausgaben führen vor allem die neuen Anforderungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten, der Mehrbedarf an Hygienematerialien sowie die neuen Qualifikationsanforderungen an das Praxispersonal im Bereich der Infektionshygiene.

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